Tortuga Hunderegeln

Wenn möglich, sorgt für eine angemessene Unterbringung eures Haustieres in einer Urlaubsbetreuung, Pension oder ähnlichem. Sollte dies nicht möglich sein und der Hund muss mitgebracht werden, gelten die folgenden Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen

Ankündigung und Bedingungen

Das Mitbringen von Hunden ist vorab bei der Orga schriftlich anzukündigen durch buchen eines Hundetickets im Ticket-Shop

Die Hundehalter verpflichten sich auf folgende Bestimmungen eigenverantwortlich zu achten:

  • Impfungen gegen Tollwut
  • EU-Heimtierpass (dieser ist auch bei der Veranstaltung mitzuführen)
  • regelmäßige Entwurmung oder vergleichbare Maßnahmen
  • ein Hund mit ansteckenden Erkrankungen sowie läufige Hündinnen sind auf der Veranstaltung nicht gestattet

Haftung

Hundebesitzer sind für alle Schäden, die ihr Hund verursacht, vollständig verantwortlich.

Eine Haftpflichtversicherung für den Hund ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Vorfälle, die durch Hunde verursacht werden.

Leinenpflicht

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in dessen unmittelbarer Nähe sind Hunde an der Leine zu führen. Hunde müssen sich jederzeit im unmittelbaren Wirkungskreis des Halters befinden. Dabei darf die Leine eine maximale Länge von 1,5 Metern nicht überschreiten, um eine angemessene Kontrolle zu gewährleisten.

Flexileinen sind, auf Grund der nicht zu gewährleistenden direkten Kontrolle, nicht gestattet.

Schleppleinen dürfen nur in den Lagerbereichen zur Befestigung verwendet werden, wobei darauf zu achten ist, dass der Hund die Grenzen des Lagers nicht überschreiten kann. Die Befestigungen der Leinen müssen für ihren vorgesehenen Einsatz geeignet sein.

Aufenthalt auf dem Gelände

Der Aufenthalt der Hunde auf dem Veranstaltungsgelände ist nur unter ständiger Aufsicht des Halters gestattet. Auch im Lagerbereich darf der Hund nicht unbeaufsichtigt sein. Der Zutritt zu den vom Veranstalter bereitgestellten Gemeinschaftsräumen sowie Aufenthaltszelten ist für Hunde nicht gestattet (z.B. Taverne, Institutionen, Spielstätten etc.). Die Bereiche werden vor Ort durch die Orga bekannt gegeben. Zusätzliche Einschränkungen durch die Hausregeln des Veranstaltungsortes sind ergänzend zu betrachten.

Hygiene

Hundebesitzer sind verpflichtet, Hundekot sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Geeignete Hundekotbeutel müssen mitgebracht und verwendet werden.

Listenhunde

Listenhunde sind auf der Veranstaltung gestattet, sofern ihre potenzielle Gefährlichkeit durch einen erfolgreich bestandenen Wesenstest widerlegt wurde. Der entsprechende Nachweis muss jederzeit auf Nachfrage vorzeigbar sein. Ein Maulkorb ist mitzuführen und muss auf Aufforderung durch die Orga angelegt werden.

Sonderregelungen

Begleithunde für Menschen mit Behinderungen/Assistenzhunde sind entsprechend zu kennzeichnen.

Bei Verstößen gegen diese Regeln behält sich die Orga vor, Ermahnungen sowie Platzverweise zu erteilen und ggf. Halter samt Hund von der Veranstaltung auszuschließen.